Bestimmen Arbeitgeber über das Trinkverhalten der Angestellten?
Viele gönnen sich ab und an schon am Tag einen Schluck Wein, ob beim Geschäftsessen, zum Anstoßen oder auch in der Mittagspause. Es handelt sich jedoch um eine heikle Frage, ob das dem Arbeitgeber genehm ist oder im schlimmsten Fall seine Konsequenzen hat. Es gelten zuersteinmal die gesetzlichen Regelungen. Wer an gefährlichen Maschinen arbeitet oder diese lenkt, der darf sich mit Restalkohol im Blut nicht erwischen lassen. Hier muss der Arbeitgeber bei Auffälligkeiten konsequent durchgreifen. Doch wie ist es im Büroalltag während der Mittagspause oder beim Geschäftsessen? Es wird noch einige Stunden gearbeitet, bis man heim fährt. Der Alkohol wird also bereits abgebaut.
Arbeitgeber können den Angestellten vorschreiben, dass sie bei der Arbeit keinen Alkohol trinken dürfen und das auch in ihren Arbeitsverträgen oder Hausregeln klar definieren. Das Glas Wein oder ein Bier in der Mittagspause gehört aber weiterhin zu den Freiheiten der Arbeitnehmer, solange sie dadurch nicht die Qualität ihrer Arbeit mindern. Wer im Kundengespräch eine Fahne hat, aber keine Ausfallerscheinungen aufweist, arbeitet dennoch in beeinträchtigter Qualität.
Andererseits kann es dazugehören, dass bei Geschäftsessen ein Glas Wein getrunken wird, wenn es damit den Geschäftskontakt festigt. Auch bei Vertragsabschlüssen dürfen mal die Korken knallen. In gewissen Positionen und Situationen wäre es möglicherweise ganz im Sinne vom Arbeitgeber, eine Weinflasche zu öffnen.
Wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeitszeit untersagt, dann wäre es hingegen besser, sich auch vor der Arbeit und während der Pausen daran zu halten. Selbst wenn man für einen Schluck Wein keine rechtlichen Konsequenzen fürchten müsste, so kann all das auf die ein oder andere Weise der Karriere schaden oder diese beenden. Genauso könnte ein Personalleiter gezielt Nichtraucher einstellen oder attraktivere Frauen bevorzugen. Ein Fehlverhalten ließe sich in vielen Situationen nur unterstellen, aber meist nicht im Arbeitsrecht nachweisen. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, der hält sich deswegen auch an die ungeschriebene Hausordnung und lässt den Wein im Weinregal, bis es Feierabend ist. Solange einen die Überstunden nicht erdrücken, schmeckt der Wein schließlich auch noch nach der Arbeit, ohne das die Nacht kurz wird.
Es gibt vereinzelt Arbeitssituationen, die den Angestellten rund um die Uhr Seriosität abverlangen. Wer sich während der Arbeitszeit zurückhält, aber ansonsten ein „unangemessenes“ Leben führt, der könnte Positionen als Würdenträger oder als Verantwortlicher weniger gut einnehmen. In gewissen Situationen kann es auch unhöflich sein, am Arbeitsplatz Wein zu trinken. Wenn ein Mitarbeiter ein Alkoholproblem hatte, dann braucht er häufig Abstand oder baut viel schneller einen Rückfall. Der Weingenuss soll das Leben schließlich bereichern und nicht zerstören.
In jedem Fall sollen sich neue Angestellte in der Probezeit mit ihren Lastern ohnehin zurück halten. Nach der Probezeit weiß man meistens schon, wie der Wind weht und kann sich darauf einstellen. Letztendlich kommt es nur auf die Art und Weise an, dann darf man sich seinen Wein auch schmecken lassen.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Bier-und-Wein-in-der-Mittagspause-darf-man-das-id53313661.html