Deutscher Weinfonds stärkt das Image deutscher Weine
Am 29. August 1961 wurde das Weinwirtschaftsgesetz verabschiedet, mit dem der Deutsche Weinfonds gegründet und eine Anstalt des öffentlichen Rechts wird, die von Winzern, Weinerzeugern oder Abfüllbetrieben sozusagen „Zwangsabgaben“ einfordern kann. Diese Institution wird durch das 1949 gegründete Deutsche Weininstitut unterstützt, welches jedoch durch den deutschen Weinbauverband, dem deutschen Reifeisenverband, dem Bundesverband der deutschen Weinkellereien…